Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz
Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich..
Der vorgeschriebene Abstand der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen von 2 m muss eingehalten werden. FFP2 – Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Händedesinfektion bei Betreten des Kirchenraums.