Gottesdienstordnung ab 7. Februar 2021

Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich..

Der vorgeschriebene Abstand der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen von 2 m muss eingehalten werden. FFP2 – Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Händedesinfektion bei Betreten des Kirchenraums.