Februar 2021 Archiv

Angebot der Pfarre in der Fastenzeit 2021

Kreuzweg

Mit dem Kreuzweg laden wir in der Fastenzeit ein, den Leidensweg Jesu in zu betrachten.

Das Mitgehen des Kreuzweges bedeutet im Geist des Evangeliums

Leid und Tod aus der Perspektive des österlichen Sieges zu sehen.

Die Realität dieser Welt bleibt durchkreuzt von Leid und Tod,

aber sie haben keine endgültige Macht.
Die Nacht dieser Welt führt in das Licht des Ostermorgens.

In unserer Kirche wird jeden Freitag um 18:30 ein Kreuzweg gestaltet

Die genauen Termine sind:

Freitag 26. Februar gestaltet von den Ministranten

Freitag 5. März gestaltet von der Jugend

Freitag 12.März mit dem Liturgieteam

Freitag 19. März mit Pater Michael

Freitag 26. März wird eine Bußandacht gehalten.

Wir laden herzlich dazu ein!

SUPPENSONNTAG 2021

Zum schon traditionellen SUPPENSONNTAG laden wir diesmal

am 3. Fastensonntag 7.3.2021 ein

Auch bei der Vorabendmesse am 6. 3. wird bereits Suppe angeboten.

Diesmal werden wir Corona bedingt Suppen im GLAS zum zuhause Aufwärmen anbieten,

gegen Spenden für die AKTION FAMILIENFASTTAG.

Fasten ist weniger eine Frage der religiösen Vorschriften als der Freiheit und Verantwortung. Es bedeutet einen Verzicht, zu dem wir uns überwinden müssen. Das kann anregen zur kritischen Prüfung der eignen Bedürfnisse und öffnet den Blick für die Bedürfnisse anderer. So führt Fasten zum – wirklichen – Teilen: vom Eigenen abgeben, damit andere über mehr Mittel zum Leben verfügen.

Teilen ist der Ausdruck ihrer Solidarität.

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Die Aktion Familienfasttag fördert rund 70 Frauen Projekte in Asien, Lateinamerika und Afrika. Frauen erfahren, dass sie Rechte haben: auf Bildung,

auf Gesundheit, auf ein Leben ohne Gewalt,

auf faire Arbeitsbedingungen und politische wie ökonomische Teilhabe.

Mit ihrer Spende können diese Familien zum Beispiel ihren Kindern eine gute Schulausbildung finanzieren und ihnen so eine bessere Zukunft bieten.

Fastenhirtenbrief 2021

Fastenhirtenbrief-Wappenpapier-2021.-2-Seiten

Gottesdienstordnung ab 7. Februar 2021

Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich..

Der vorgeschriebene Abstand der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen von 2 m muss eingehalten werden. FFP2 – Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Händedesinfektion bei Betreten des Kirchenraums.