September 2020 Archiv

Veränderte Corona-Maßnahmen bei Gottesdiensten ab 3. November

So gelten ab Dienstag, 3. November 2020, folgende Punkte:

  • Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1 1/2 Meter.
  • Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung ist zu unterlassen.
  • Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.
  • Der Willkommensdienst wird weitergeführt.
  • Desinfektionsmittel sind bereitzustellen.
  • Taufen, Hochzeiten, Erstkommunion und Firmung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Die bischöfliche Anordnung ergänzt die Konkretisierungen in Bezug auf das Gemeindeleben der Rahmenordnung, die weiterhin gültig ist.