Gottesdienstordnung ab 12. Dezember 2021

Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Ab 12. Dezember gelten wieder folgende Regeln für öffentlich zugängliche Gottesdienste.

Der vorgeschriebene Abstand, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen von 1 m, muss eingehalten werden. FFP2 – Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.